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Scheidl enviromental solutions GmbH




ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Für Leistungen des Unternehmens (im folgenden ses genannt)

**Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen**

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und ses. ses geht davon aus, dass diese bekannt sind.

2. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von ses ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

3. Die ses behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung die allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen oder zu ändern.

4. Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des Konsumentenschutzgesetz abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

**Angebote, Nebenabreden**

1. Die Angebote von ses sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

2. Enthält eine Auftragsbestätigung der ses Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

3. Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

**Auftragserteilung**

1. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Auftrag bzw. Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ses um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

3. ses verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ses alle Sachverhalte mitzuteilen, die für eine ordnungsgemäße Probenahme, Prüfung oder/und Bewertung erforderlich sind und die Rechte Dritter sowie die Sicherheit betreffen, sowie behördliche Genehmigungen oder Bewilligungen oder Einwilligungen Dritter, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, auf seine Kosten einzuholen, Vorkehrungen zum Schutz fremder Rechte zu treffen sowie bei Feldprüfungen für Sicherheit und gegebenenfalls für die Beseitigung prüfbedingt entstandener Schäden, z.B. Verfüllung von Bohrlöchern bzw. Schürfen, auf seine Kosten zu sorgen. Ebenfalls übernimmt der Auftraggeber die Haftung für Schäden an Einbauten, die bei Grabungs-, Bohr- und Erkundungsarbeiten entstehen. Der sichere Zugang zu den Probenahmestellen ist zu gewährleisten und die Probenahmestelle entsprechend zu sichern. Die Probenahme umfasst weder Grabungen, noch die Herstellung von Bohrlöchern und Schürfen. Diese werden entweder vom Auftraggeber gestellt oder gesondert angeboten. Desgleichen sind die, für die Erfüllung des Auftrages erforderliche Sachen, wie Proben, Pläne, sonstige Unterlagen usw., unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Falls erforderlich, ist der Zugang zu Probenahmestellen und sonstige, für die Gewinnung bzw. Untersuchung des Prüfgutes wesentliche Bereiche, zu gewährleisten.

5. ses übernimmt ausschließlich Aufträge, die mit Ihrer Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Integrität vereinbar sind. ses übernimmt keine Interessensvertretung.

6. Eine Unterbeauftragung im akkreditierten Bereich erfolgt für alle Laboruntersuchungen ausschließlich an akkreditierte Prüflabore.

7. ses ist berechtigt, eine Auftragserweiterung dann zu begehren, wenn der Auftragsumfang für die Auftragserledigung unzureichend ist. Wird die begehrte Auftragserweiterung vom Auftraggeber abgelehnt, gilt die Inspektion als unvollständig und wird als solche bezeichnet.

8. ses kann zur Vertragserfüllung im nicht akkreditierten Bereich, andere entsprechend Befugte, als Subauftragnehmer heranziehen und dies, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Aufträge erteilen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass (Teil-) Aufträge im Unterauftrag vergeben werden können. ses übernimmt für diese Unteraufträge gegenüber dem Auftraggeber alle Gewährleistungs- und Schadenersatzleistungen gemäß den hier genannten AGBs.

9. Falls aufgrund von gesetzlichen Anforderungen eine Informationspflicht der Behörden festgelegt ist, muss der Kunde darüber informiert werden.

**Gewährleistung und Schadenersatz**

1. Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen mittels eingeschriebenen Brief ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung erfolgen.

2. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von ses innerhalb angemessener Frist zu erfüllen.

3. ses hat Leistungen mit der zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

**Rücktritt vom Vertrag**

1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

2. Bei Verzug von ses mit einer Leistung, ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich, die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

3. Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch ses unmöglich macht oder erheblich behindert, ist ses zum Vertragsrücktritt berechtigt.

4. Ist ses zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behalten diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von ses bereits erbrachten Leistungen zu honorieren.

**Honorar**

1. Sämtliche Honorare sind in EURO erstellt.

2. In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) getrennt ausgewiesen.

**Erfüllungsort**

Erfüllungsort für alle Dienstleistungen ist der Firmensitz der ses in 7210 Mattersburg, Martinsplatz 7.

**Geheimhaltung**

1. ses ist, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

2. ses ist auch zur Geheimhaltung ihrer Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat.

**Schutz der Pläne**

Pläne, Prüfberichte, Gutachten, Prospekte, Berichte, Technische Unterlagen und dgl. von ses sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung von ses zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst. ses ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von ses anzugeben.

**Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzes gelten dessen zwingende Bestimmungen**

Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, sie stünden im rechtlichen Zusammenhang mit der Honorarverbindlichkeit, wären gerichtlich festgestellt oder von ses anerkannt.

**Rechtswahl, Gerichtsstand**

1. Für Verträge zwischen Auftraggeber und ses kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von ses vereinbart.

AGB Version 2, 08/2021 adaptiert für ses 09/2026

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